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   BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09   

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https://dejure.org/2009,9684
BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09 (https://dejure.org/2009,9684)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2009 - IX B 82/09 (https://dejure.org/2009,9684)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2009 - IX B 82/09 (https://dejure.org/2009,9684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei z.T. selbst genutzter Ferienwohnung; Vorläufige Steuerfestsetzung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 165; ; AO § 165 Abs. 1; ; AO § 176 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 176 Abs. 2; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Typisierungsvoraussetzungen der Einkünfteerzielungsabsicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit von Ferienwohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - BFH: Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09
    Hiervon ist die Rechtsprechung stets ausgegangen (vgl. eingehend den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb (1), m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09
    Muss die Einkünfteerzielungsabsicht im Streitfall überprüft werden, geschieht dies aufgrund einer Prognose (grundlegend BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, m.w.N.), also durch eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung.
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09
    Ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, so gilt dies bei Ferienwohnungen nur, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, m.w.N.).
  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83

    1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09
    Nur dann, wenn der Wegfall einer Verwaltungsvorschrift für die Änderung des Steuerbescheides ursächlich wäre, soll eben diese Änderung unterbleiben (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1988 VIII R 419/83, BFHE 155, 298, BStBl II 1989, 284).
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